SVA Formular dringend gesucht

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O-302
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SVA Formular dringend gesucht

Beitrag von O-302 » 05.08.2006, 14:41

Wer kann mir von den Formular eine Kopie machen und mir die zufaxen ??
Faxnummer ist 07151/52436

Herzlichen Dank im voraus !

Gestzliches
Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz!

Nachdem Österreich uns mit Ihrer kilometerabhängigen Maut (GOBOX) regelrecht abzockt, gibt es gute Nachrichten aus der Schweiz.

Die Schweizer verlangen bei Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht die sog. Schwerverkehrsabgabe. Diese ist bei der Einreise in die Schweiz zu entrichten. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Befreit sind jedoch sog. Veteranenfahrzeuge. Hierunter fallen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, somit die meisten Busse im Club.

Den Beamten in der Schweiz ist diese Regelung meist nicht bekannt.

Im gedruckten Boten findet sich auf Seite 21 eine SVA Befreiung abgedruckt.
Ich empfehle hierzu, diese zu kopieren und bei der nöchsten Einreise zusammen mit dem Fzg.Schein vorzulegen. Anhand der Forumular-Nr (Form.56.96 dfi 12.03) können die Schweizer Beamten die Befreiungsbescheinigung erstellen.

Jochen Abele
Grüße aus dem Remstal
Stefan

So bitte nicht :


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O-302
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Re: SVA Formular dringend gesucht

Beitrag von O-302 » 05.08.2006, 22:00

O-302 hat geschrieben:
Betr. : Bote 24. Jahrgang Nr. 68 Ausgabe Dezember 2004
Wer kann mir von den Formular eine Kopie machen und mir die zufaxen ??
Faxnummer ist 07151/52436

Herzlichen Dank im voraus !

Gestzliches
Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz!

Nachdem Österreich uns mit Ihrer kilometerabhängigen Maut (GOBOX) regelrecht abzockt, gibt es gute Nachrichten aus der Schweiz.

Die Schweizer verlangen bei Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht die sog. Schwerverkehrsabgabe. Diese ist bei der Einreise in die Schweiz zu entrichten. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Befreit sind jedoch sog. Veteranenfahrzeuge. Hierunter fallen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, somit die meisten Busse im Club.

Den Beamten in der Schweiz ist diese Regelung meist nicht bekannt.

Im gedruckten Boten findet sich auf Seite 21 eine SVA Befreiung abgedruckt.
Ich empfehle hierzu, diese zu kopieren und bei der nöchsten Einreise zusammen mit dem Fzg.Schein vorzulegen. Anhand der Forumular-Nr (Form.56.96 dfi 12.03) können die Schweizer Beamten die Befreiungsbescheinigung erstellen.

Jochen Abele
Grüße aus dem Remstal
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setrine
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Beitrag von setrine » 06.08.2006, 04:08

Hallo Stephan,

Leider trifft das nur zu, wenn ein Originalfahrzeug vorliegt, das heisst
Bus bestuhlt wie Du ihn vor über dreissig Jahren gekauft hast!
Auch meiner hat 33 Jahre auf dem Buckel und habe keine Chance ihn
als Veteran anzumelden ( Tüv nur alle 6 Jahre mit max. 3000km/Jahr).

Gruss Alex.

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Jochen
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Beitrag von Jochen » 08.08.2006, 07:46

Hallo Stephan,

ich faxe dir das Formular zu. Ich habe es ohne Probleme erhalten, obwohl mein Bus als Wohnbus umgebaut und zugelassen ist.

Viele Grüße
Jochen Abele

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O-302
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Beitrag von O-302 » 08.08.2006, 09:44

Herzlichen Dank !!
Grüße aus dem Remstal
Stefan

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Beitrag von Jockel Schulz » 09.08.2006, 07:01

Hallo, wir sind bereits mehrmals mit dem Vordruck wie Jochen ihn geschickt hat in die Schweiz eingereist.

Du darfst dich nicht abwimmeln lassen, die meisten Grenzer kennen den Vordruck nicht. Bei jeder Einreise muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden. Viel Glück

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Beitrag von chris » 29.08.2006, 13:02

Hallo, komme gerade aus dem Tessin. War gar kein Problem ohne Schwerverkehrsabgabe und Vignette. Der Zöllner hatte das Formular als Word-Dokument abgespeichert druckt es aus und stempelt es.
Dann heisst es freie Fahrt ohne zeitliche Begrenzung. Normalerweise hat man ja nur 10 Tage, wenn man sich nicht gleich ein Jahresabbo in der Schweiz kaufen möchte. Gruss Chris

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O-302
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Beitrag von O-302 » 29.08.2006, 17:33

chris hat geschrieben:Hallo, komme gerade aus dem Tessin. War gar kein Problem ohne Schwerverkehrsabgabe und Vignette. Der Zöllner hatte das Formular als Word-Dokument abgespeichert druckt es aus und stempelt es.
Dann heisst es freie Fahrt ohne zeitliche Begrenzung. Normalerweise hat man ja nur 10 Tage, wenn man sich nicht gleich ein Jahresabbo in der Schweiz kaufen möchte. Gruss Chris
Das deckt sich weitgehenst mit meinen Erfahrungen.
Allerdings kannte der Zöllner bei mir das Formular nicht -
konnte es aber anhand des Musters finden und bearbeiten.
Grüße aus dem Remstal
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Stefan
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Beitrag von Stefan » 29.08.2006, 20:18

Hat wer das dokument als datei vorliegen? oder kanns einscannen? wir könnten es ja zum download anbieten...

gruß
stefan
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Beitrag von chris » 30.08.2006, 15:50

Ich kann ja meins mal einscannen, wohin soll ich es denn schicken?
Sonst lege ich es bei mir auf den Server. (
http://www.brainstorm-informatik.de/set ... chweiz.JPG
)

Gruss Chris

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