Fahrtschreiber für Wohnmobile ab 7,5 t
Fahrtschreiber für Wohnmobile ab 7,5 t
Hallo Miteinander,
erstmals habe ich gegensätzliche Aussagen bzgl. des Fahrtenschreibers und Anwendung des Fahrtenschreibers.
Dazu ein Auszug aus der StVZO, 26 Ergänzungslieferung, Januar 2000:
§57 a, Absatz: Fahrtschreiber für Wohnmobile:
... (bis 7,5 t bleibts bei dem bisherigen), aber:
Wohnmobile mit einem zul Gesamtgewicht ab 7,5 t sind jedoch mit einem nationalen Fahrtschreiber gemäß § 57 a auszurüsten. Der nationale Fahrtschreiber ist fahrzeugbezogen zu betreiben. Wenn diese Fz. ab 7,5 t jedoch mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sind, ist dieses Gerät nach § 57a Abs. 3 (bis auf weiteres) fahrerbezogen, d. h. gem. den Art 13 bis 16 der VO Nr 3821/85 zu betreiben. Die Fahrer dieser Fz. haben dann die Lenk- u. Ruhezeiten gem. der VO Nr. 3820/85 zu beachten.
Im § 18, Ausnahmen gem. Verordnung Nr. 3820/85 und3821/85 heißt es jedoch unter Abs. 12:
Fahrzeuge, die ausschließlich zur privaten, nicht gewerbelichen Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 17 Personen, einschließlich des Fahrers zu befördern.
Was heißt das im Klartext?
- Mit Tachoscheibe fahren oder nicht?
- Fahrtenschreiber zur 2 jährigen Prüfungsabnahme oder nicht?
Für den nächsten Boten brauche ich noch die zur Zeit gültige Rechtsprechung ohne wenn und aber.
Wer amtliche, rechtsverbindliche Informationen hat teile sie mir bitte unter Angabe des § und Absatz sowie des Datums der Rechtssprechung (des Druckstücks) mit.
Vielen Dank - Die Redaktion
Jörg Scheld
erstmals habe ich gegensätzliche Aussagen bzgl. des Fahrtenschreibers und Anwendung des Fahrtenschreibers.
Dazu ein Auszug aus der StVZO, 26 Ergänzungslieferung, Januar 2000:
§57 a, Absatz: Fahrtschreiber für Wohnmobile:
... (bis 7,5 t bleibts bei dem bisherigen), aber:
Wohnmobile mit einem zul Gesamtgewicht ab 7,5 t sind jedoch mit einem nationalen Fahrtschreiber gemäß § 57 a auszurüsten. Der nationale Fahrtschreiber ist fahrzeugbezogen zu betreiben. Wenn diese Fz. ab 7,5 t jedoch mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sind, ist dieses Gerät nach § 57a Abs. 3 (bis auf weiteres) fahrerbezogen, d. h. gem. den Art 13 bis 16 der VO Nr 3821/85 zu betreiben. Die Fahrer dieser Fz. haben dann die Lenk- u. Ruhezeiten gem. der VO Nr. 3820/85 zu beachten.
Im § 18, Ausnahmen gem. Verordnung Nr. 3820/85 und3821/85 heißt es jedoch unter Abs. 12:
Fahrzeuge, die ausschließlich zur privaten, nicht gewerbelichen Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu 17 Personen, einschließlich des Fahrers zu befördern.
Was heißt das im Klartext?
- Mit Tachoscheibe fahren oder nicht?
- Fahrtenschreiber zur 2 jährigen Prüfungsabnahme oder nicht?
Für den nächsten Boten brauche ich noch die zur Zeit gültige Rechtsprechung ohne wenn und aber.
Wer amtliche, rechtsverbindliche Informationen hat teile sie mir bitte unter Angabe des § und Absatz sowie des Datums der Rechtssprechung (des Druckstücks) mit.
Vielen Dank - Die Redaktion
Jörg Scheld
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Tauchteddy
Boah, genial ... ich drucke mir das beides aus und fahre künftig ohne Scheibe. Für mich ist das eindeutig, im §57a wird ja explizit auf den §18 Fahrpersonalverordnung hingewiesen. Übrigens, wen interessiert, wie der gesamt Wortlaut ist: http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__18.html
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frank jellinek
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Tachoscheibe Ja oder Nein?
Hallo
Es wundert mich immer wieder wie uninformiert manchmal selbst langjährig Fahrende Setra (und auch andere) Freunde sind. Leider!
Das für einen PRIVAT genutzten und als SONDER KFZ (es muss nicht Wohnmobil im KFZ Schein stehen) genutzten "Bus" bis 9 (incl Fahrer) Eingetragene Sitzplätze ab/bis 7,5 T zggw, keine Tachoscheibe und auch kein Tachograph notwendig ist, weiß eigentlich in BRD jeder Polizist(sollte man meinen). Habe diesbezüglich auch nie etwas anderes vernommen. Einmal ist mir dann doch ein Polizist untergekommen der meinte das mein S80 eine Tachoscheibe bräuchte mit der Aussage, das ja auch ein Tachograph vorhanden sei und dieser auch benutzt werden müsse. Nun ich habe ihm dann Freundlicherweise mittgeteilt das dies nicht so ist, worauf er dann ein Busgeld verlangte was ich ebenfalls abwies. Eine Androhung von Anzeige diesbezüglich habe ich gelassen entgegen gesehen. Nach dem Austausch mehrerer Freundlicher Worte kam dann ein Älterer Kollege hinzu und sagte dann, das er doch wissen müsse das ich keine Tachoscheibe bräuchte!
Ich könnte in diesem Fahrzeug ja auch einen Tacho ohne Scheibe einbauen und dann wäre seine Forderung ja sowieso nicht zu erfüllen.
Das Gesicht wurde dann etwas Finster und er forderte mich auf weiter zu fahren. Das war mein einziges erlebnis wo mich jemand nach einer Tachoscheibe bei einer Routine Kontrolle gefragt hat. Meist bin ich mit Rausgewunken worden wenn es darum ging Reisebusse zu malträtieren und man dachte ich sei einer. Als die Polizisten dann erkannten das es sich um ein Sonder KFZ handelt , wurde ich meist weitergewunken und man sparte sich jede Überprüfung.(Außer man war neugierig)
Mfg
F.Jellinek
Es wundert mich immer wieder wie uninformiert manchmal selbst langjährig Fahrende Setra (und auch andere) Freunde sind. Leider!
Das für einen PRIVAT genutzten und als SONDER KFZ (es muss nicht Wohnmobil im KFZ Schein stehen) genutzten "Bus" bis 9 (incl Fahrer) Eingetragene Sitzplätze ab/bis 7,5 T zggw, keine Tachoscheibe und auch kein Tachograph notwendig ist, weiß eigentlich in BRD jeder Polizist(sollte man meinen). Habe diesbezüglich auch nie etwas anderes vernommen. Einmal ist mir dann doch ein Polizist untergekommen der meinte das mein S80 eine Tachoscheibe bräuchte mit der Aussage, das ja auch ein Tachograph vorhanden sei und dieser auch benutzt werden müsse. Nun ich habe ihm dann Freundlicherweise mittgeteilt das dies nicht so ist, worauf er dann ein Busgeld verlangte was ich ebenfalls abwies. Eine Androhung von Anzeige diesbezüglich habe ich gelassen entgegen gesehen. Nach dem Austausch mehrerer Freundlicher Worte kam dann ein Älterer Kollege hinzu und sagte dann, das er doch wissen müsse das ich keine Tachoscheibe bräuchte!
Ich könnte in diesem Fahrzeug ja auch einen Tacho ohne Scheibe einbauen und dann wäre seine Forderung ja sowieso nicht zu erfüllen.
Das Gesicht wurde dann etwas Finster und er forderte mich auf weiter zu fahren. Das war mein einziges erlebnis wo mich jemand nach einer Tachoscheibe bei einer Routine Kontrolle gefragt hat. Meist bin ich mit Rausgewunken worden wenn es darum ging Reisebusse zu malträtieren und man dachte ich sei einer. Als die Polizisten dann erkannten das es sich um ein Sonder KFZ handelt , wurde ich meist weitergewunken und man sparte sich jede Überprüfung.(Außer man war neugierig)
Mfg
F.Jellinek
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Tauchteddy
Hallo Frank, es geht hier explizit um Fahrzeuge über 7,5t. Da war es bis zu dieser Ausnahmeverordnung vom 27.6.05 noch so, dass die Scheibe Pflicht war. So habe ich es z.B. auch noch im Herbst 2004 bei meinem Führerschein gelernt. Übrigens wundert mich, wie uninformiert viele Wohnmobilisten immer noch sind, "So.Kfz" heißt nämlich nicht "Sonder Kfz", sondern "Sonstige Kfz".
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frank jellinek
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Fahrtenschreiber
Hallo
Tja da kann ich leider nicht zustimmen. In meinen Papiern steht SONDER KFZ! Leider auch in allen anderen S80 Papieren die mir nach der Umschreibung vorgelegt wurden. Was soll auch sonstige bedeuten?? Vieleicht eines das irgendwie sonstig ist und nicht in einer Sonder Ausführung die Deutschen Straßen bevölkert(So die Aussage meines Tüv Mannes) Das Wort Sontige kannte er in diesem zusammenhang nicht.
Mfg
Frank
Tja da kann ich leider nicht zustimmen. In meinen Papiern steht SONDER KFZ! Leider auch in allen anderen S80 Papieren die mir nach der Umschreibung vorgelegt wurden. Was soll auch sonstige bedeuten?? Vieleicht eines das irgendwie sonstig ist und nicht in einer Sonder Ausführung die Deutschen Straßen bevölkert(So die Aussage meines Tüv Mannes) Das Wort Sontige kannte er in diesem zusammenhang nicht.
Mfg
Frank
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Tauchteddy
Re: Fahrtenschreiber
Vielleicht solltest du dir einen kompetenteren TÜV-Mann suchen ... Oder gilt für ihn und dich nicht das "Systematische Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten"? Ich habe es dir mal rausgesucht, du findest es hier. Seite 50, um genau zu sein ... Kennst du den Spruch mit dem Glashaus und den Steinen?frank jellinek hat geschrieben:Hallo
Tja da kann ich leider nicht zustimmen. In meinen Papiern steht SONDER KFZ! Leider auch in allen anderen S80 Papieren die mir nach der Umschreibung vorgelegt wurden. Was soll auch sonstige bedeuten?? Vieleicht eines das irgendwie sonstig ist und nicht in einer Sonder Ausführung die Deutschen Straßen bevölkert(So die Aussage meines Tüv Mannes) Das Wort Sontige kannte er in diesem zusammenhang nicht.
Mfg
Frank
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frank jellinek
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- Wohnort: Heinsberg
Tachoscheibe?
Nun den Spruch kenne ich, aber ich verstehe den zusammenhang hier mit nicht?? Es kann ja sein das "mein" Tüv Mann nicht kompetent ist in deinen Fachmännischen Augen, aber wichtig ist es nicht. Denn einzig wichtig ist das er das abnimmt was ich ihm vorsetze,d.h in der Regel, Tüv und H-Nummer. Und in dieser hinsicht gabs noch keine probleme. Aber das ganze führt ja jetzt zu weit und ich denke das ist jetzt aus dem eigentlichen Zusammnenhang gerissen. Es ging ja um Tachoscheibe oder nicht! Oder?
Gruss Frank
Gruss Frank
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Tauchteddy
Re: Tachoscheibe?
Tja, da haben wir in der Tat einen unterschiedlichen Ansatz, mir ist nämlich vor allem wichtig, dass er mein Fahrzeug auf sicherheitsrelevante Mängel untersucht, schließlich kann mir auch mal was entgehen. Vor zwei Jahren z.B. habe ich übersehen, dass die Bremsbeläge meines Motorrads schon papierdünn waren, nicht auszudenken, wenn er das durchgewunken hätte ...frank jellinek hat geschrieben:Denn einzig wichtig ist das er das abnimmt was ich ihm vorsetze,d.h in der Regel, Tüv und H-Nummer.
Und bei einem Prüfer, der wichtige Vorschriften nicht kennt, fühle ich mich generell unwohl.
- Klaus Schlechtendahl
- Clubmitglied
- Beiträge: 36
- Registriert: 29.09.2004, 14:12
- Wohnort: 42651 Solingen
Tachoscheibe
Hallo zusammen,
am 01.09.2006 wurde vom TÜV Nord (Münsterland) mein Bus
ohne Mängel geprüft.
Obwohl mein Bus mit Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, hat der
Prüfer keine Prüfbescheinigung von mir verlangt.
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft:
Da der Bus jetzt ein Sonder-Kfz. Wohnmobil ist, sei ich nicht zum
betreiben des Fahrtenschreibers verpflichtet.
Mir persönlich sind geprüfte funktionierende Bremsen wichtiger.
Grüße aus Solingen
Klaus
am 01.09.2006 wurde vom TÜV Nord (Münsterland) mein Bus
ohne Mängel geprüft.
Obwohl mein Bus mit Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, hat der
Prüfer keine Prüfbescheinigung von mir verlangt.
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft:
Da der Bus jetzt ein Sonder-Kfz. Wohnmobil ist, sei ich nicht zum
betreiben des Fahrtenschreibers verpflichtet.
Mir persönlich sind geprüfte funktionierende Bremsen wichtiger.
Grüße aus Solingen
Klaus
Hallo!
Ehrlich gesagt, verwirrt mich dieses Thema mit/ohne Tachoscheibe für KFZ über 7,5t immer mehr. Die letzte Aussage, der ich Glauben geschenkt hatte, war von einem Fahrlehrer, der sagte, auch SoKfz über 7,5t, die nicht gewerblich genutzt werden, müssen mit Tachoscheibe fahren. Wonach der Tacho auch geeicht sein muss, denn die Scheibe ist ja ein Dokument.
Ja was denn nun? *grübel*
Gruß
Oliver
Ehrlich gesagt, verwirrt mich dieses Thema mit/ohne Tachoscheibe für KFZ über 7,5t immer mehr. Die letzte Aussage, der ich Glauben geschenkt hatte, war von einem Fahrlehrer, der sagte, auch SoKfz über 7,5t, die nicht gewerblich genutzt werden, müssen mit Tachoscheibe fahren. Wonach der Tacho auch geeicht sein muss, denn die Scheibe ist ja ein Dokument.
Ja was denn nun? *grübel*
Gruß
Oliver