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Wohnmobil->Omnibus

Verfasst: 29.12.2005, 19:46
von Thomas72
Hallo allerseits,

kommt man z. B. durch Ausbau der Kochgelegenheit wieder von Wohnmobil auf Omnibus zurück? Man würde ja die Bestimmungen für ein Womo nicht mehr erfüllen, hätte nur noch wohnmobilähnliche Teilausbauten und die Fahrzeugart Kraftomnibus wäre dann wieder möglich. Wieviele Sitze braucht denn ein Omnibus, damit er als solcher gilt? Reichen 6 Sitzplätze oder braucht man dann mehr als 9?

Viele Grüße

Thomas

Verfasst: 30.12.2005, 09:30
von Tauchteddy
Meines Wissens muss ein KOM mehr als 8 Sitzplätze + Fahrersitz haben. Das kannst du nachlesen in http://www.verkehrsportal.de in der StVZO. Du hast den Führerschein Klasse D? Den brauchst du dann natürlich ...

Pkw Wohnmobil

Verfasst: 30.12.2005, 23:41
von Harald
Da wir nach der neuen Lesart Steuermässig als PKW eingestufft werden können meiner Ansicht nach auch keine weiteren Forderungen gestellt werden wie da sind Kochgelegenheit Schrank Bestuhlung und Bett .Diese Auflagen werden einem Pkwfahrer auch nicht gemacht.Wenn Gleichbehandlung dann in allen Dingen.In einem Omnibus gibt es keine Vorschrift über die Menge der Bestuhlung.Das Problem ist die Zulassung als Omnibus.Es ist die Fahrerlaubniss D1 Notwendig.Also bleibt die Zulassung als Kleinlaster.Es gibt keine Vorschrift welchen Inhalt ein Kleinlaster benötigt.Hier ist das Problem evt der Gasflaschentransport von wegen Gefahrengut Gruss und ein gutes neues Jahr Harald

Re: Pkw Wohnmobil

Verfasst: 31.12.2005, 08:25
von Tauchteddy
Harald hat geschrieben:Da wir nach der neuen Lesart Steuermässig als PKW eingestufft werden können meiner Ansicht nach auch keine weiteren Forderungen gestellt werden wie da sind Kochgelegenheit Schrank Bestuhlung und Bett .
Da stimme ich dir zu, dann müsste der Prüfer eben konsequenterweise nur "So.Kfz" eintragen, ohne den Zusatz "Wohnmobil", der dann ja sowieso keine tiefere Bedeutung hat. Außer ... außer wenn man den Steuerrabatt von anfangs 40-50, später 20% haben will. Dazu braucht es wieder die Einstufung als Womo (mal angenommen, das kommt so wie jetzt geplant), denn das ist etwas, was PKW nicht bekommen.
In einem Omnibus gibt es keine Vorschrift über die Menge der Bestuhlung.
Das stimmt nicht ganz, denn in der StVZO steht

§30d Kraftomnibusse

(1) Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

(2) Kraftomnibusaufbauten, die als selbstständige technische Einheiten die gesamte innere und äußere Spezialausrüstung dieser Kraftfahrzeugart umfassen, gelten als Kraftomnibusse nach Absatz 1.

(3) Kraftomnibusse müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.



Die angesprochenen Vorschriften habe ich so auf die Schnelle nicht gefunden. Aber dann ist eben entweder der FS lasse D1 oder sogar der D nötig. Was auch nicht außer Acht gelassen werden darf sind zusätzlich Kosten für die Versicherung, BSU, SP, Fahrtenschreiberprüfung.
Also bleibt die Zulassung als Kleinlaster.Es gibt keine Vorschrift welchen Inhalt ein Kleinlaster benötigt.Hier ist das Problem evt der Gasflaschentransport von wegen Gefahrengut Gruss und ein gutes neues Jahr Harald
Das scheint mir der erfolgreichste Ansatz zu sein. Mein Prüfer zickt zwar noch ein wenig rum, von wegen keine ordentliche Be- und Entlademöglichkeit, aber da findet man sicher einen Prüfer, der das nicht so eng sieht. Das Schöne ist, dass der FS C, evtl. - bei kleinen Bussen - sogar der alte 3er reicht.
Aber wie man es auch dreht und wendet, ideal ist nichts. Das Beste wäre eben, wenn die Steuerpläne gekippt würden. Deshalb weiter kämpfen, die Camperline-Petition unterzeichnen, die Abgeordneten anschreiben usw.

Verfasst: 01.01.2006, 16:33
von Thomas72
Danke für Eure Antworten,

ich muss also zusehen, dass ich 10 Sitzplätze unterkriege und den D1-Führerschein machen. Ist aber meiner Meinung nach eine Alternative zur hohen Steuer. Ansonsten läuft mein Bus auf 7,49 t, womit man einige Zusatzkosten nicht hat.

Grüße

Thomas

Führerschein D

Verfasst: 12.01.2006, 16:55
von Jan Po
Hallo,
wenn man sich also fügt und den Führerschein erweitert, kannman den ehem. Klasse 3 mit Personenbeförderungsschein erweitern ohne gleich den großen Busschein zu machen ?!
Also : Man hat den C 1 E, also nur bis 7,5 t und der soll nur erweitert werden auf diesen kleinen Busschein : Sptiner Busse mit 14 Sitzen ?! Ginge das und wer weiß Kosten dafür ???
Gruß Jan

Noch ne Frage

Verfasst: 12.01.2006, 17:04
von Jan Po
Hallo !

Noch eine Frage, wieviel KFZ Steuer kostet eigentlich ein Bus, der auf 7,5 t zul. GG abgelastet wäre an regulärer Steuer :
was würde also ein S 80 kosten, der abgelastet ist auf 7,5 t Zul. GG, damit er mit Klasse 3 fahrbar wäre oder
was kostet dassele Fahzeug, wenn man einen findet, der es als LKW bezeichnet, acu wenn keine Lademöglichkeit vorhanden ist ?!

Gruß Jan

Noch was zum Gasflaschentranssport

Verfasst: 12.01.2006, 17:10
von Jan Po
Hallo !

Kürzlich wurde was zum Gasflaschentransportproblem wegen Gefahrgut geschrieben :

hier genügt die Angabe, daß man im Werkverkehr unterwegs ist :
dann ist das eine private, also nichtgewerbliche Fahrt, z.B. von Baustelle zu Baustelle oder einem Standort zum anderen und man unterliegt so nicht mehr der GGVS : das mit den Gasflaschen wäre also das kleinste Problem :

Meines Wissens benötigt man ja bei einem LKW mit gasbetriebener Standheizung auch keinen GGVS Schein.

Gruß Jan

Verfasst: 12.01.2006, 20:10
von Tauchteddy
Bei mehr als 8 + 1 Plätzen reicht kein P-Schein, es muss zwingend der D1 oder D sein. Die sind nicht ganz billig. Mein Prüfer hat inzwischen mit seinem Chef gesprochen und sagt, Zulassung als LKW ist möglich, wenn ich zwischen Bestuhlung und "Laderaum" eine Trennwand - Tür darin ist erlaubt - einbaue. Die Steuer kannst du bei http://www.kfz-steuer.de errechnen lassen: 500€ bei 7,49t zGG

Verfasst: 13.01.2006, 07:40
von Thomas72
D-Schein ist teuer, da sind relativ viele Fahrstunden vorgeschrieben (vor allem wenn man keinen C-Schein hat), D1 hält sich noch in Grenzen.

Wenn man eine Zulassung als LKW möchte, zählen da die Gepäckfächer als Ladefläche bzw. Nutzfläche mit?

Gruß

Thomas