H-Kennzeichen
Verfasst: 27.02.2006, 17:11
An alle H-Kennzeichen-Interessierten
Ich habe dieser Tage mit dem Herrn Burmeister von der DEKRA telefoniert, der als Ansprechpartner für H-Kennzeichen in einigen Beiträgen des Forums genannt wurde. Ich kenne ihn, weil er hier bei uns im Herzogtum Lauenburg auch die Werkstatt betreut, in der mein Bus immer TÜV bekommt. Er hat mir erzählt, dass er zur Zeit über die DEKRA prüfen lässt, inwieweit die Nutzungsänderung von KOM zum Wohnmobil älter als 20 Jahre sein muss.
Die geänderte Besteuerung hat da wohl für einen riesigen Ansturm speziell von Besitzern älterer Wohnmobile gesorgt. Er sieht sich daher bis zur Klärung dieser Fragen außerstande Gutachten zu fertigen, wenn das Fahrzeug nicht drei Bedingungen erfüllt:
1. sehr guter Zustand
2. Fahrzeug älter als 30 Jahre
3. Nutzungsänderung von KOM auf Womo nachweislich älter als 20 Jahre.
Hintergrund seiner Prüfung der Sachlage ist, dass in den Ausführungsbestimmungen zum H-Kennzeichen ausdrücklich die Nutzungsänderung vom LKW zum Wohnmobil als Ausschlussgrund für ein
H-Kennzeichen genannt wird, wenn sie nicht baujahrnah erfolgte. Als baujahrnah gelten nach bisheriger Auslegung alle Änderungen, also auch Nutzungsänderungen, die älter als 20 Jahre sind. Über die Frage, wie das nachzuweisen ist, wenn der Brief verschwunden ist, wird noch diskutiert.
Ich hoffe, dass wir spätestens zum Treffen in Bautzen mehr wissen.
Viele Grüße
Peter
Ich habe dieser Tage mit dem Herrn Burmeister von der DEKRA telefoniert, der als Ansprechpartner für H-Kennzeichen in einigen Beiträgen des Forums genannt wurde. Ich kenne ihn, weil er hier bei uns im Herzogtum Lauenburg auch die Werkstatt betreut, in der mein Bus immer TÜV bekommt. Er hat mir erzählt, dass er zur Zeit über die DEKRA prüfen lässt, inwieweit die Nutzungsänderung von KOM zum Wohnmobil älter als 20 Jahre sein muss.
Die geänderte Besteuerung hat da wohl für einen riesigen Ansturm speziell von Besitzern älterer Wohnmobile gesorgt. Er sieht sich daher bis zur Klärung dieser Fragen außerstande Gutachten zu fertigen, wenn das Fahrzeug nicht drei Bedingungen erfüllt:
1. sehr guter Zustand
2. Fahrzeug älter als 30 Jahre
3. Nutzungsänderung von KOM auf Womo nachweislich älter als 20 Jahre.
Hintergrund seiner Prüfung der Sachlage ist, dass in den Ausführungsbestimmungen zum H-Kennzeichen ausdrücklich die Nutzungsänderung vom LKW zum Wohnmobil als Ausschlussgrund für ein
H-Kennzeichen genannt wird, wenn sie nicht baujahrnah erfolgte. Als baujahrnah gelten nach bisheriger Auslegung alle Änderungen, also auch Nutzungsänderungen, die älter als 20 Jahre sind. Über die Frage, wie das nachzuweisen ist, wenn der Brief verschwunden ist, wird noch diskutiert.
Ich hoffe, dass wir spätestens zum Treffen in Bautzen mehr wissen.
Viele Grüße
Peter