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H-Kennzeichen

Verfasst: 27.02.2006, 17:11
von gutzeit
An alle H-Kennzeichen-Interessierten

Ich habe dieser Tage mit dem Herrn Burmeister von der DEKRA telefoniert, der als Ansprechpartner für H-Kennzeichen in einigen Beiträgen des Forums genannt wurde. Ich kenne ihn, weil er hier bei uns im Herzogtum Lauenburg auch die Werkstatt betreut, in der mein Bus immer TÜV bekommt. Er hat mir erzählt, dass er zur Zeit über die DEKRA prüfen lässt, inwieweit die Nutzungsänderung von KOM zum Wohnmobil älter als 20 Jahre sein muss.
Die geänderte Besteuerung hat da wohl für einen riesigen Ansturm speziell von Besitzern älterer Wohnmobile gesorgt. Er sieht sich daher bis zur Klärung dieser Fragen außerstande Gutachten zu fertigen, wenn das Fahrzeug nicht drei Bedingungen erfüllt:
1. sehr guter Zustand
2. Fahrzeug älter als 30 Jahre
3. Nutzungsänderung von KOM auf Womo nachweislich älter als 20 Jahre.

Hintergrund seiner Prüfung der Sachlage ist, dass in den Ausführungsbestimmungen zum H-Kennzeichen ausdrücklich die Nutzungsänderung vom LKW zum Wohnmobil als Ausschlussgrund für ein
H-Kennzeichen genannt wird, wenn sie nicht baujahrnah erfolgte. Als baujahrnah gelten nach bisheriger Auslegung alle Änderungen, also auch Nutzungsänderungen, die älter als 20 Jahre sind. Über die Frage, wie das nachzuweisen ist, wenn der Brief verschwunden ist, wird noch diskutiert.
Ich hoffe, dass wir spätestens zum Treffen in Bautzen mehr wissen.

Viele Grüße

Peter

Re: H-Kennzeichen

Verfasst: 02.03.2006, 17:10
von Olly
gutzeit hat geschrieben:....wenn das Fahrzeug nicht drei Bedingungen erfüllt:
1. sehr guter Zustand
2. Fahrzeug älter als 30 Jahre
3. Nutzungsänderung von KOM auf Womo nachweislich älter als 20 Jahre...
Tja, so oder so ähnlich habe ich mir das schon vorgestellt... :roll:

Wie verhält es sich mit einem Fahrzeug, welches, schon zum Womo umgebaut, aus dem Ausland geholt wurde und in D erstmalig vor, sagen wir mal, 10 Jahren zugelassen wurde?

Wie kann man dann nachweisen,daß das Fahrzeug schon seit min 10 Jahren vorher im Ausland als Womo lief, wenn man nicht mehr nachvollziehen kann, wer der ausländische Vorbesitzer war?

Ich bin, wie wohl viele, gespannt, was dabei heraus kommt. :?

Gruß Olly

Verfasst: 03.03.2006, 15:13
von Tauchteddy
Nun, wenn du zufällig von einem Vorbesitzer eine Rechnung von einer Werkstatt dort im Ausland hättest, nach der der Bus schon vor Äonen zum Womo umgebaut wurde, das wär's doch, oder? :D :D

Verfasst: 03.03.2006, 18:43
von Olly
Stimmt, das wär´s wohl :roll:

Mal sehen, ob sich so eine "alte" Rechnung finden läßt... :wink:


Gruß Olly