Neues zu: 100 km/h Regelung bis 7,5 to., Überholverbot
Neues zu: 100 km/h Regelung bis 7,5 to., Überholverbot
Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums
an die Reisemobil Union e. V. als Antwort auf die Anfrage
".....mit der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde im Jahre 2005 Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gestattet, auf Autobahnen und
Kraftfahrstraßen statt der ansonsten für diese Gewichtsklasse vorgeschriebenen 80 km/h für einen vierjährigen Versuchszeitraum Tempo 100 zu fahren. Die
Ausnahmeverordnung ist bis Ende des Jahres 2009 befristet.
Seit dem Inkrafttreten dieser Ausnahmeverordnung fordern die Interessenverbände der Wohnmobilfahrer, die schweren Wohnmobile zusätzlich auch von durch Zeichen 277 StVO getroffenen Lkw-Überholverboten auszunehmen. Wohnmobile sind zulassungsrechtlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und damit keine Pkw . Sie unterfallen durch
Zeichen 277 angeordneten Überholverboten, die für Kfz RU NEWSlettER Nr.: 4 Okt 2009 über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger gelten und für Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und
Kraftomnibusse.
Bund und Länder sind sich grundsätzlich einig, diesem Anliegen zu entsprechen zu wollen. Die schweren Wohnmobile sollen aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 herausgenommen
werden, ohne damit aber Begehrlichkeiten von Nutzern anderer Fahrzeugarten (z. B. Kleinlaster) zu wecken. Dies erfordert gleichzeitig aus systematischen Gründen
eine Prüfung aller StVO-Vorschriften mit ähnlichem Adressaten Kreis.
Nunmehr wird als erste Maßgabe die Befristung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO aufgehoben. Ausweislich eines Schreibens der Bundesanstalt für Straßenwesen vom Mai 2009 sind die schweren Wohnmobile tatsächlich nicht unfallauffällig geworden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss sprechen somit keine Gründe gegen diesen Schritt.
Die Regelungen der Ausnahmeverordnung sollen später in die StVO überführt werden. Die Vertreter der obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder haben auf der letzten
Dienstbesprechung im September dieses Jahres im Hinblick auf die zu StVO-Änderungen erforderliche Zustimmung des Bundesrates der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Ulbrich
Sprecher Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung"
Damit steht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit auch die Frage des Lkw--Überholverbotes der Vergangenheit angehören wird!
Wieder einmal hat eine Kampagne der Reisemobil Union für die Wohnmobilfahrer einen guten Erfolg erbracht.
Wir danken dem Bundesverkehrsministerium und den damit befassten Ausschüssen für diese Entscheidung!
Ein schönes Abschiedsgeschenk, Herr Tiefense.
Das wollte ich dem Forum nicht vorenthalten
Viele Grüße
Knut
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- Forumsinventar
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Re: Neues zu: 100 km/h Regelung bis 7,5 to., Überholverbot
Na denn....
Vielleicht sollten sich die Kollegen die solch ein Fahrzeug fahren, diese Antwort Ausdrucken damit sie Sie bei einer Eventuellen "Streitigkeit" mit den Ordnungshütern vorlegen können. Aus Erfahrung weiß ich das die ja auch nicht alles Wissen (auch wenn Die es wohl meinen) , und somit diese Entscheidung an den einen oder anderen vorbeigegangen sein könnte.
FJ
Vielleicht sollten sich die Kollegen die solch ein Fahrzeug fahren, diese Antwort Ausdrucken damit sie Sie bei einer Eventuellen "Streitigkeit" mit den Ordnungshütern vorlegen können. Aus Erfahrung weiß ich das die ja auch nicht alles Wissen (auch wenn Die es wohl meinen) , und somit diese Entscheidung an den einen oder anderen vorbeigegangen sein könnte.
FJ
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Re: Neues zu: 100 km/h Regelung bis 7,5 to., Überholverbot
Da gebe ich dem Frank Recht, keiner weiß alles aber jeder kann alles nachschlagen. Zumindest, wenn er Polizist in seiner Dienststelle ist. Mir haben 2 Polizisten auf der Wache nach langem Suchen gesagt, mit einem Wohnmobil dürfen sie bei LKW Überholverbot überholen!!!
Daß wir 100 fahren dürfen ist auch nicht bei allen Ordnungshütern bekannt. Als Nachtrag: das Verkehrszeichen Nr. 277 zeigt, daß die roten LKW keine schwarzen PKW überholen dürfen.
Vielleicht dürfen wir dann ja doch!
Gruß Paul
PS es hat sich noch niemand zum Lagererfassungsdienst gemeldet
Daß wir 100 fahren dürfen ist auch nicht bei allen Ordnungshütern bekannt. Als Nachtrag: das Verkehrszeichen Nr. 277 zeigt, daß die roten LKW keine schwarzen PKW überholen dürfen.
Vielleicht dürfen wir dann ja doch!
Gruß Paul
PS es hat sich noch niemand zum Lagererfassungsdienst gemeldet

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Re: Neues zu: 100 km/h Regelung bis 7,5 to., Überholverbot
Nun wenn das mit den Farben so ist.........ja was mach ich dann? Meiner ist nur äh halb Rot??
Zu dem Teile Sortier Termin: Im September gehts nicht. Vielleicht im Nowember. Melde mich.
Kenne die Adresse, war ja schon mal da.
Fj

Zu dem Teile Sortier Termin: Im September gehts nicht. Vielleicht im Nowember. Melde mich.
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