Hallo,
ich wollte heute unseren Reisebus zum Wohnmobil ummelden. Der Sachverständige vom TÜV sagte dem Fahrer das ein Wohnmobil nur 9 Sitzplätze haben darf.
Weiß jemand ob das irgendwo steht?
Wir möchten 12 Sitzplätze eintragen lassen.
Beim TÜV hab ich angerufen, die meinten wenn der Sachverständige das sagt ist das so.
Danke für Eure Tips.
Ummeldung zum Wohnmobil
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Ivecokipper
- Forumsfrischling
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- Registriert: 28.10.2010, 09:33
Re: Ummeldung zum Wohnmobil
Alles mit mehr als 8 Fahrgastsitze gilt als Kraftomnibus:
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/3 ... tomnibusse
Im kraftstg wird allerdings keinen Unterschied nach Anzahl der Sitzplätze gemacht, also kann man nach meiner Meinung dein Bus dann schon als WoMo versteuern. Allerdings hast du für den TÜV und der Fahrerlaubnisbehörde ein Kraftomnibus.
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/3 ... tomnibusse
Im Umkehrschluss gibt es also keine SoKfz mit mehr als 9 Sitzplätze.(1) Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Im kraftstg wird allerdings keinen Unterschied nach Anzahl der Sitzplätze gemacht, also kann man nach meiner Meinung dein Bus dann schon als WoMo versteuern. Allerdings hast du für den TÜV und der Fahrerlaubnisbehörde ein Kraftomnibus.
http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html
PKW sind M1, Busse M1 oder M2. Also alle M.(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
(wikipedia)Klasse M
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.
Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).
Klasse M2: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
1959 S6 #55704