Hallo SETRA Gemeinde,
es kommt wie es kommen muss, irgend wann muss auch mal der graue Lappen einem modernen Kartenführerschein weichen. Die Begründung liegt bei mir in dem Führerschein für USA, der Fahrerkarte und so weiter.
Mit dem alten grauen kommt man da nicht weiter.
Meine Frage:
In einem Boten vor einigen Jahren hat ein Herr Gutzeit mal ein Bericht geschrieben, worauf man bei dem Kartenführerschein achten sollte. Eine PN und Mail an ihn wurde nicht beantwortet.
Deswegen:
1. Weiß jemand in welchem Boten dieser Bericht zu finden ist, oder
2. weiß jemand, auf was man bei der Umschreibung bzw. Neuerstellung des Kartenführerscheins unbedingt beachten muss / sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Knut(wer ist Jörg?)
Kartenführerschein
- Stefan
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achtet bitte darauf, daß das Fahren eines leeren Busses als kennziffer miteingetragen wird !!
(habs nur noch so ungefär im kopf, war Kennziffer 171 oder 172.)
Die auf dem Amt sollten sich damit auskennen.
Das betrifft alle, die den Führerschein C umgeschrieben bekommen und keinen "D" haben. Genaugenommen gilts dann trotzdem nur im Inland.
(habs nur noch so ungefär im kopf, war Kennziffer 171 oder 172.)
Die auf dem Amt sollten sich damit auskennen.
Das betrifft alle, die den Führerschein C umgeschrieben bekommen und keinen "D" haben. Genaugenommen gilts dann trotzdem nur im Inland.
Stefan Lay
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Setra - das beste Wort für Omnibus...
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Hallo Knut und alle Clubmitglieder
Wenn du den Kartenführeschein beantragst ,solltest du alle Klassen eintragen die die Alte graue Pappe beinhaltet. Ganz wichtig sind die Klassen 3+4.
Sind diese vor dem 1.4.1981 gemacht, muß auch auf der Karte die Klassen
(A1, B, C1 mit dem zusatz 171, Be ,C1e , Ce bis >120000kg <3, M, L ,T eingetragen werden. Die 171 besagt, das dein Besitzstand bis zu deinem 50. Lebensjahr besteht . Danach mußt du ein Gutachten erstellen lassen,das Besagt, das du noch Körperlich fit bist, um Züge mit mehr als 7,49 t -Max. 17.49 t Fahren darfst. Wenn du den Kartenführerschein hast,
darfst du auch Züge mit 4 Achsen fahren. Wenn du kein Antrag auf Verlängerung stellst ( mit Gutachten alle 5 Jahre) streichen sie dir die Klasse Ce. Dann darfst du kein Sattelzug bis 17,49 T mehr fahren und die Züge dürfen ein Max.Gewicht von 12 t nicht Überschreiten.
Das mit den Bussen sieht so aus ,das die Vorhandenen Sitze nicht die Anzahl
9 übersteigen darf. Ansonsten mußt du die Klasse D1 oder D machen.
Hast du dir denn schon mal überlegt, dir einen Internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
MfG KLAUS
Wenn du den Kartenführeschein beantragst ,solltest du alle Klassen eintragen die die Alte graue Pappe beinhaltet. Ganz wichtig sind die Klassen 3+4.
Sind diese vor dem 1.4.1981 gemacht, muß auch auf der Karte die Klassen
(A1, B, C1 mit dem zusatz 171, Be ,C1e , Ce bis >120000kg <3, M, L ,T eingetragen werden. Die 171 besagt, das dein Besitzstand bis zu deinem 50. Lebensjahr besteht . Danach mußt du ein Gutachten erstellen lassen,das Besagt, das du noch Körperlich fit bist, um Züge mit mehr als 7,49 t -Max. 17.49 t Fahren darfst. Wenn du den Kartenführerschein hast,
darfst du auch Züge mit 4 Achsen fahren. Wenn du kein Antrag auf Verlängerung stellst ( mit Gutachten alle 5 Jahre) streichen sie dir die Klasse Ce. Dann darfst du kein Sattelzug bis 17,49 T mehr fahren und die Züge dürfen ein Max.Gewicht von 12 t nicht Überschreiten.
Das mit den Bussen sieht so aus ,das die Vorhandenen Sitze nicht die Anzahl
9 übersteigen darf. Ansonsten mußt du die Klasse D1 oder D machen.
Hast du dir denn schon mal überlegt, dir einen Internationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
MfG KLAUS
Ich bin ein Optimist, ich hänge mich erst auf,
wenn alle Stricke reißen.
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- Stefan
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D1 geht übrigens bis 16 Personen, nicht mehr wie früher 7,5 to und egal wieviel Sitze...
Der besitzstandsschutz zählt auch nur, wenn man ununterbrochen im Besitz des entsprechenden FS war. (wenn er mal wegen Trunkenheit o.ä. weg war, hat man pech gehabt! Dann zählen die neuen Bedingungen.
Der besitzstandsschutz zählt auch nur, wenn man ununterbrochen im Besitz des entsprechenden FS war. (wenn er mal wegen Trunkenheit o.ä. weg war, hat man pech gehabt! Dann zählen die neuen Bedingungen.
Stefan Lay
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Setra - das beste Wort für Omnibus...
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Einen feinen Unterschied gibt es noch:
Wer seinen Führerschein C/CE umschreiben lässt, darf Werkstatt- und Überführungsfahrten mit leeren Bussen machen. Wer C/CE erst jetzt gemacht hat, dem sind die Überführungsfahrten verboten - gilt auch rückwirkend für alle, die nicht mehr den 2er sondern C/CE gemacht haben.
Wer seinen Führerschein C/CE umschreiben lässt, darf Werkstatt- und Überführungsfahrten mit leeren Bussen machen. Wer C/CE erst jetzt gemacht hat, dem sind die Überführungsfahrten verboten - gilt auch rückwirkend für alle, die nicht mehr den 2er sondern C/CE gemacht haben.
Führerschein
Danke für die vielen Auskünfte!!!
Wäre doch mal ein Wiederholungsartikel im Boten wert.
Ich habe jedoch festgestellt, dass die Leute auf den Führerscheinstellen mittlerweile schon genau wissen worauf es ankommt, jedoch sollte der Beantragende sicherheitshalber wissen was er will und braucht.
Gurß
Knut
Wäre doch mal ein Wiederholungsartikel im Boten wert.
Ich habe jedoch festgestellt, dass die Leute auf den Führerscheinstellen mittlerweile schon genau wissen worauf es ankommt, jedoch sollte der Beantragende sicherheitshalber wissen was er will und braucht.
Gurß
Knut