Höchstgeschwindigkeit für Womo

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Alberich21
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Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von Alberich21 » 30.10.2021, 14:49

Laut STVO sei diese unter 7,5 Tonnen auf 80km/h außerorts und 100 km/h auf Autobahnen beschränkt.
Bei Wohnmobilen über 7,5 To (so wie mein S12) sei dies außerorts 60km/h und auf der Autobahn 80km/h.

Laut einem Bastler - und DER ist wirklich Bastler, der schon ein halbes Dutzend (gar mehr?), auch allradgängige Wohntrucks aufgebaut hat (der Claas, macht sonst Ballonfahrten an der Lahn), sagt dass es seit einigen Jahren möglich ist eine höhere mögliche Geschwindigkeit eintragen zu lassen.
Hierbei käme es auf die Getriebeübersetzung und die Reifen an. Sodass auch 110 km/h für einen 10-Tonner möglich sind. Ganz legal.
LKW-Restriktions-Verkehrszeichen muss man nicht beachten, lediglich, wenn dort "7,5 to" steht.

Das Einzige womit er mir nicht dienen konnte, war ein Online-Link zu entsprechenden Formulierungen oder Gesetzestexten. Wer kann seine, auch mehrfach in der Praxis beim TÜV, gemachten Erfahrungen bestätigen und hat einen Link (kein Forum) dazu? Danke!

(ich benötige es auch für die Wikipedia, wo ich den Artikel Wohnbusse mitbetreue)

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Stefan
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Re: Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von Stefan » 18.11.2021, 08:08

Den Link wirst du nicht finden, weil es ihn meiner Meinung nach nicht gibt.
Für neuere Fahrzeuge (Womo zulassung) gibt es die 100 zumindest bis 12 t, für ältere nur die möglichkeit, eine bestehende 100er Zulassung als Bus mit dem entsprechenden Eintrag hinüberzuretten, meist wird dabei aber dann die Prüffristen wie KOM eingetragen, d.h. vierteljährliche SP.
Gilt natürlich alles nur für D.
In Frankreich gibt es für LKW unter 12 t eine Höchstgeschwindigkeit von 110 mit dem entsprechenden Aufkleber.

Bei Gelegenheit such ich mal die Passagen des Gesetzes raus
Stefan Lay
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eifelsetra
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Re: Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von eifelsetra » 18.11.2021, 16:48

Stefan hat geschrieben:
18.11.2021, 08:08
Den Link wirst du nicht finden, weil es ihn meiner Meinung nach nicht gibt.
Für neuere Fahrzeuge (Womo zulassung) gibt es die 100 zumindest bis 12 t, für ältere nur die möglichkeit, eine bestehende 100er Zulassung als Bus mit dem entsprechenden Eintrag hinüberzuretten, .........
....
Bei Gelegenheit such ich mal die Passagen des Gesetzes raus
das ist interessant !
bisher kenne ich nur die 12.Ausnahmeverordnung zur STVO, wonach Wohnmobile bis 7,5 to die 100km/h auf der Autobahn fahren dürfen.
wäre toll, wenn du da einen entsprechenden Vermerk zu Verordnungstexten hättest !
die Möglichkeit, eine 100er Genehmigung vom KOM nach Umschreibung auf das WoMo zu übertragen ist mir auch unbekannt;
auch hier wäre zur Vorlage bei der Behörde/Zulassungsstelle der link zum Verordnungstext sehr hilfreich.
danke !
viele Grüße Bernd

eifelsetra
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Re: Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von eifelsetra » 19.11.2021, 16:20

Alberich21 hat geschrieben:
30.10.2021, 14:49
Laut STVO sei diese unter 7,5 Tonnen auf 80km/h außerorts und 100 km/h auf Autobahnen beschränkt.
Bei Wohnmobilen über 7,5 To (so wie mein S12) sei dies außerorts 60km/h und auf der Autobahn 80km/h.
warum Konjunktiv ?
das ist Tatsache !

Alberich21 hat geschrieben:
30.10.2021, 14:49
....................
...................
Sodass auch 110 km/h für einen 10-Tonner möglich sind. Ganz legal.
LKW-Restriktions-Verkehrszeichen muss man nicht beachten, lediglich, wenn dort "7,5 to" steht.
Sowas mag im Reich der Elfen und Zwerge möglich sein,
im Rahmen der heute aktuellen deutschen Straßenverkehrsordnung ist es sicherlich nicht real.
:) :) :)
viele Grüße Bernd

APITech
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Re: Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von APITech » 16.04.2022, 12:48

Hallo,

Ich denke Ihr vermischt da Äpfel mit Birnen. Die 80er Beschränkung betrifft LKW über 3,5 Tonnen. Das Wohnmobil ist kein LKW das ist ein PKW, M1. Dann gibt es da auch noch die Bauartgeschwindigkeit, die steht im Fahrzeugbrief. Wenn das Wohnmobil auf einen LKW Chassis aufgebaut ist, dann ist auch die Bauartgeschwindigkeit nur 80kmh. Auf einer Bus Basis ist die Bauartgeschwindigkeit jedoch normalerweise 100kmh. Das steht im originalen Fahrzeugbrief und wird auch als Wohnmobil übernommen.

Die ganze Verwirrung betrifft sie sogenannten Sonderkraftfahrzeuge für Wohnzwecke. diese sind nämlich mit dem LKW gleichgestellt, und da gilt auch das LKW Überholverbot. Für M1 gilt das nicht.

Warum ich das weis? Ich habe mir einmal die offizielle Antwort bei der Autobahnpolizei Karlsruhe eingeholt, und die sagten unmissverständlich: M1 gilt Überholverbot nicht, bei Sonderkraftfahrzeuge als Wohnzwecke dann schon. Das selbe mit der 80er Beschränkung, nur bei LKW und Sonderkraftfahrzeuge.

Heute wird bei Wohnmobilumbauten nur mehr M1 (PKW bis 9 Plätze und mehr als 3,5T) eingetragen.

Grüße

Andreas

eifelsetra
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Re: Höchstgeschwindigkeit für Womo

Beitrag von eifelsetra » 16.04.2022, 17:18

einen derartigen Blödsinn hab ich selten gelesen....
viele Grüße Bernd

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