Publikationsdatum: 05.04.2004 Dokumenten-Nr.: 04-096-5769
HU- und SP-Fristen für Wohnmobile
Auf die neuen HU Termine brauche ich erst gar nicht eingehen, da diese unsere älteren Fahrzeuge nicht betreffen.
... ab 1. November 2003 gelten für Wohnmobile veränderte Fristen für die Hauptuntersuchung. Sicherheitsprüfungen sind nur noch an Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen notwendig. Die AU-Fristen bleiben unverändert.
(Quelle: 36. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 2003).
Sicherheitsprüfung:
Sicherheitsprüfungen sind nur noch bei Selbstfahrer-Vermietfahrzuegen mit einem zGG von mehr als 7,5 t vorgeschrieben. Bei den anderen Wohnmobilen entfällt die SP-Pflicht und damit auch die Pflicht zum Führen eines Prüfbuches; SP-Schilder und Prüfmarken dürfen entfernt werden.

