SP-Fristen für Wohnmobile

Alles, was sonst nirgends hinpasst
Antworten
Knut
Forumsinventar
Beiträge: 305
Registriert: 10.09.2004, 11:09
Wohnort: 35423 Lich

SP-Fristen für Wohnmobile

Beitrag von Knut » 20.09.2004, 06:46

:D :!: Herbert Tropschug stellte mir Unterlagen der DEKRA zur Verfügung, die ich hier auszugsweise veröffentliche:

Publikationsdatum: 05.04.2004 Dokumenten-Nr.: 04-096-5769
HU- und SP-Fristen für Wohnmobile

Aus die neuen HU Termine brauche ich erst gar nicht eingehen, da diese unsere älteren Fahrzeuge nicht betreffen.

... ab 1. November 2003 gelten für Wohnmobile veränderte Fristen für die Hauptuntersuchen. Sicherheitsprüfungen sind nur noch an Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen notwendig. Die AU-Fristen bleiben unverändert.
(Quelle: 36. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 2003). :!: :D

Sicherheitsprüfung:

Sicherheitsprüfungen sind nur noch bei Selbstfahrer-Vermietfahrzuegen mit einem zGG von mehr als 7,5 t vorgeschrieben. Bei den anderen Wohnmobilen entfällt die SP-Pflicht und damit auch die Pflicht zum Führen eines Prüfbuches; SP-Schilder und Prüfmarken dürfen entfernt werden.

Antworten