Schleppen - Was muss beachtet werden?

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Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Omnibusfreunde-SH » 13.08.2010, 12:05

Moin!

Wir möchten irgendwann einen verkehrsunsicheren Bus (ohne Lampen usw.) von einem Ort in ein Nachbarort (ca. 2 km) schleppen um dort den Bus weiter auseinander zu nehmen (Motor / Getriebe / Scheiben...). Der Weg führt auf Ortswegen, es muss aber eine Bundesstraße überquert werden.

Was müssen wir alles beachten wenn wir einen Bus schleppen lassen möchten und was für Genehmigungen müssen wo eingeholt werden?

Es gibt doch sicherlich einige unter uns die mit einem "Gerippe-Transport" schon Erfahrungen gemacht haben.

Vielen Dank

Gruß
Christof Ziebarth
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hasenzahn
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Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von hasenzahn » 13.08.2010, 20:33

Hallo Christof.

Ich finde, du solltest dir nicht so einen Kopf machen. Wenn dein Bus z.B. nicht anspring (wobei man ja einfach nachhelfen kann), ist es kein schleppen, sondern abschleppen und dafür brauchst du keine Genehmigung. Häng hinten einen separaten Leuchtenträgen dran (hat fast jede NFZ Werkstatt oder Bauer) damit du Bremslicht und Blinker hast und zieh ihn die 2 Kilometer.
Mehr würd ich nicht machen.

Grüße
Claus
nach 5.000 Std. endlich mit Setra S 140 ES unterwegs.
Bus und Reisemobilmeisterwerkstatt

Tauchteddy

Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Tauchteddy » 14.08.2010, 10:38

Verstehe ich das richtig, dass der schon teilweise zerlegt ist? Zum Schleppen brauchst du eine Schleppgenehmigung, die ist aber angeblich nur sehr schwer zu bekommen. Abschleppen darf man nur als Nothilfe, also wenn ein Fahrzeug liegengeblieben ist. Wenn du einem Polizisten glaubhaft machen kannst, dass das Fahrzeug "da hinten liegengeblieben [ist], wir schleppen ihn jetzt dahin, wo wir ihn verarzten können", dann gut. Wenn nicht, weil der schon erkennbar nicht mehr in der Lage gewesen sein kann, aus eigener Kraft in diese Notsituation gekommen zu sein, dann ist Vorsicht geboten.

Henning B
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Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Henning B » 14.08.2010, 13:46

Hallo Christoff,

Das ist ein Thema, das ganze bierselige Veteranenabende füllen kann. Was da alles schon gemacht wurde könnte man stundenlang erzählen. Sollte man aber besser nicht. Schon gar nicht hier.

Wenn ein solcher Schleppzug kontrolliert wird ist es eine Ermessensfrage, was die Polizei damit macht. Da kein Beamter gern Verantwortung für etwas übernimmt, was er nicht übersehen kann, wird er eher den einfachen Weg gehen und die Weiterfahrt gebührenpflichtig untersagen. Dann hast Du das Problem einen Tieflader zu bekommen. Da hilft auch die vorgeschlagene Ausrede nicht, dass das Auto liegengeblieben sei, veralbern lässt sich ein Polizist genau so ungern wie wir, er ist ja auch ein Mensch.

Gehe zum Ordnungsamt und schildere dort Dein Problem, dass Du einen nicht zugelassenen Bus von A nach B schleppen willst und Du alles richtig machen willst. Du würdest Dich einfach mit einer Genehmigung besser fühlen. Frage sie wann Du das machen sollst und was Du sonst noch beachten sollst. Wenn Du dann die Genehmigung hast (sie sehen Deinen ruinösen Bus ja nicht), kannst Du sie, natürlich mit dem notwendigen Führerschein des Schleppfahrers (Klasse 3 reicht da nicht) der Polizei präsentieren. Die sehen dann ja, dass jemand anders den Mut gehabt hat, Dir das Schleppen zu genehmigen, und werden es Dir auch nicht verbieten, wenn das Fahrzeug man ordentlich beleuchtet ist.

Gute Fahrt wünscht

Henning B.
Henning B.ossow

Tauchteddy

Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Tauchteddy » 15.08.2010, 14:20

... und berichte unbedingt, was daraus geworden ist. Ich höre immer wieder, es sei quasi unmöglich, eine Schleppgenehmigung zu erhalten, aber alles aus dritter Hand, nie von jemandem, der es selber versucht hat. Vielleicht ist das ja überhaupt kein Problem, dann würde ich das natürlich gerne wissen, endlich mal aus erster Hand.

Omnibusfreunde-SH
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Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Omnibusfreunde-SH » 16.08.2010, 09:55

Moin!

Es ist so, wie ich es befürchtet habe - ziemlich kompliziert...

Vielen Dank für eure Antworten, die haben uns sehr geholfen!
In den nächsten Tagen wird unser zukünftiger Teilespender erstmal zu seinem neuen Standort "ohne Hilfe" fahren. Dort wird er dann erstmal einige Zeit rumstehen. Eigentlich war dort halt die Demontage von ersten großen Teilen geplant, aber nach euren Auskünften werden wir nun doch zunächst nur für den Verkehr "bedeutungsloses" entfernen (Sitze, Schilder usw.)

Nachdem wir besser absehen können welche Teile benötigt werden und was eingelagert werden soll, werden wir ihn dann "ohne Hilfe" zum "Schlachthof" fahren und auseinander nehmen.

Wir werden sicherlich über unsere Aktionen weiter im Setra Boten berichten!

Schöne Grüße
Christof
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Re: Schleppen - Was muss beachtet werden?

Beitrag von Stefan » 16.08.2010, 11:20

als langjähriger "Schlepper vom Dienst" (mein S 10 hatte teilweise mehr km mit "Anhängsel" hintendran als solo ;-) muß ich meinen Senf auch noch dazugeben :
wie die Vorredner schon sagten, mit Schleppgenehmigung ist im Fall einer Kontrolle besser, selbst wenns eigentlich Absxchleppen ist...
mach immer Eindruck.
Und geben tuts die normalerweise auch problemlos auf dem Straßenverkehrsamt, zum einmaligen Einsatz. Nicht bange machen lassen.
eine dauerhafte dagegen ist wesentlich schwieriger zu bekommen.

wenn Ihr also einen mit Führerschein CE fürs ziehende Fahrzeug habt...
Stefan Lay
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